Teilnehamebedingungen Verlosung 1x 2 Karten 6. Benefiz Konzert in Emsland Arena

0

Teilnahmebedingungen zum Facebook-Gewinnspiel
Veranstalter dieses Gewinnspiels Thomas Küpker verlost 1x 2 Karten für das „6. Benefizkonzert“ am 13. Januar 2018 in der Emslandarena in Lingen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird durch Facebook weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Facebook steht nicht als Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel zur Verfügung.

An dem Gewinnspiel dürfen nur Personen teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter LNGN.de und deren Angehörige.

Das Gewinnspiel startet am Samstag, den 06.01.2018und endet am Sonntag, den 07.01.2018 um 23.59 Uhr. Der/die Gewinner/in wird binnen 3 Tagen nach Gewinnspiel-Ende nach dem Zufallsprinzip (durch Auslosung) ermittelt.

Der/die Gewinner/in wird über die Facebook-Seite LNGN über seinen Gewinn informiert und erhält eine entsprechende Gewinnbenachrichtigung per privater Facebook-Nachricht.

In dieser wird er aufgerufen, uns seine Adressdaten und
sein Geburtsdatum per privater Facebook-Nachricht mitzuteilen.

Die Daten werden ausschließlich zum Versand der Karten und zur Verifizierung des Mindestalters (18 Jahre) benötigt.

Der/die spätere Gewinner/in stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung seines/ihres Namens auf der Facebook Seite LNGN zu.

Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Antwort des Gewinners per privater Facebook-Nachricht, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost.

Die Formalitäten zur Einlösung des Gewinns werden mit dem/der Gewinner/in individuell geklärt.

LNGN behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

Eine Barauszahlung sowie Übertragung und Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung an ehesten entspricht.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here